Mietbedingungen

Sparmobile – Anlage zum Mietvertrag (AGB) zum Download

Fahrzeuge allgemein


Unsere Fahrzeug-Flotte ist in einzelne Fahrzeug-Kategorien unterteilt. Reservierungen sind jeweils nur für eine Fahrzeug-Kategorie möglich. Bestimmte Fabrikate oder Ausstattungen können deshalb nicht zugesagt werden.

Versicherungsschutz


Jedes unserer Fahrzeuge ist unbegrenzt haftpflichtversichert.

Mietpreise


Der Mietpreis berechnet sich nach Zeit und im Falle spezieller Tarife oder Fahrzeugtypen zusätzlich nach gefahrenen Kilometern. Im Mietpreis sind jeweils enthalten: die Aufwendungen für Ölverbrauch, Wartung, Verschleißreparaturen sowie die Kfz-Haftpflichtversicherung. Alle Kosten für Kraftstoff gehen zu Lasten des Fahrzeug-Mieters. Im Falle der eventuellen Bearbeitung von nachträglich eingehenden Strafzetteln / Verkehrsverstößen berechnen wir eine Aufwandspauschale.

Zahlungsart


Akzeptiert werden alle gängigen, international anerkannten Kreditkarten. Für bestimmte Fahrzeug-Kategorien ist die Anmietung gegen Vorlage einer EC-Karte möglich, für die übrigen Gruppen ist eine Kreditkarte notwendig. Im Falle einer Unfallersatzmiete setzen wir Sie gerne über die besonderen Bedingungen in Kenntnis.

Zustellung/Abholung


Während der Stations-Öffnungszeiten bringen wir Ihr Mietfahrzeug gern an den von Ihnen gewünschten Ort oder holen es ab. Innerhalb der Stadtgrenze berechnen wir dafür 25,- Euro, darüber hinaus nach Vereinbarung.

Zusatzfahrer


Zur Nutzung des Mietwagens ist allein die im Mietvertrag genannte Person berechtigt. Wird das Fahrzeug von mehreren Personen genutzt, können diese gegen eine Gebühr im Mietvertrag eingetragen werden.

Mindestalter


Das Mindestalter zum Führen eines Fahrzeuges beträgt 21 Jahre, ab der Mittelklasse 24 Jahre. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Fahrer im Firmenauftrag. Ausnahmen können vom Vermietpersonal in bestimmten Fällen vorgenommen werden.

Führerschein


Jeder Führer eines Mietfahrzeuges muss unseren Richtlinien und Anforderungen – Alter, Mindestdauer des Führscheinbesitzes und die Führerscheinklasse betreffend -, erfüllen. Fahrer in Probezeit dürfen keine Fahrzeuge mit mehr als 100 PS fahren.

Fahrzeugrückgabe


Das Mietfahrzeug ist während der Stations-Öffnungszeiten stets an unsere Mitarbeiter auszuhändigen. Bei Abgabe außerhalb der Öffnungszeiten ist bei der betreffenden Station zu erfragen, wie in diesem Falle vorzugehen ist. Für Gegenstände, die vom Mieter im Fahrzeug liegengelassen werden, können wir keinerlei Haftung übernehmen.

Einreise-Einschränkungen in Nicht-EU-Staaten


Bitte unbedingt beachten: Möchten Sie mit einem Mietwagen in ein Land einreisen, welches nicht der Europäischen Union angehört , so bedarf dies einer vorherigen schriftlichen Genehmigung

Gesetzliche Bestimmungen für LKW und Transporter


Wir bitten dringend um die Einhaltung des Güterkraftverkehrsgesetzes, den Gebrauch des Fahrtenschreibers und ggf. die Beachtung aller Notwendigkeiten, die Ladepapiere betreffend.